AGB für Kurse und Prüfungen am SLZ Karaganda
1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Das empfohlene Alter für die Standardkurse am SLZ Karaganda ist mindestens 16 Jahre. Für die Jugend- und Kinderkurse gelten gesonderte Regelungen.
Die Altersempfehlungen für Prüfungsteilnehmende sind in der Prüfungsordnung des Goethe-Instituts aufgeführt.
2. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Einschreibung aktuellen Preise für Kurse und Prüfungen, die in den Infomaterialien und auf der Webseite des SLZ´s aufgelistet sind.
- Lehrwerke sind in der Kursgebühr inbegriffen. Die Kursgebühr wird nicht umgerechnet, wenn der KTN ein eigenes Lehrwerk hat.
- Die Kursgebühr, sowie die Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung vollständig im Kursbüro in bar, mit der Bankkarte oder per Überweisung zu entrichten.
- Eine Ratenzahlung ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der SLZ-Leitung möglich. Eine Ratezahlung der Prüfungsgebühr ist ausgeschlossen.
- Die Kursteilnehmenden, die den Kurs fortsetzen möchten, bezahlen den nächstfolgenden Kurs in der letzten Woche des Kurses. Somit ist der Platz in dem Kurs reserviert.
Die Bezahlung der Prüfungsgebühr erfolgt direkt bei der Anmeldung.
Ohne Bezahlung der Prüfungsgebühr ist die Anmeldung nicht gültig.
3. Einschreibung und Einstufung
Die Standardkurse werden am SLZ Karaganda in Trimesterform (2 – 4,5 Monate) durchgeführt.
In der Regel werden die Kurse in Trimesterform durchgeführt.
1. Trimester: Januar-März
2. Trimester: April-Juni
Sommerkurse: Juni-August
3. Trimester: September-Dezember
Für die Kurse kann man sich jede Zeit anmelden. Der Kurs beginnt, sobald alle Plätze belegt sind. Kurseinschreibung und Prüfungsanmeldung erfolgt zu den Fristen, die auf der Webseite aufgeführt sind. Dabei ist zu beachten, dass die Plätze begrenzt sind.
– Die Einschreibung für den Sommerintensiv erfolgt von 01.-29.05.2024.
– Kursteilnehmer haben die Möglichkeit in einen laufenden Kurs einzusteigen, sofern in diesem freie Plätze verfügbar sind und der Teilnehmende das entspreche Niveau aufweist.
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt zu den veröffentlichten Terminen und beginnt einen Monat vor der Prüfung. Für die Anmeldung wird ein Personalausweis benötigt.
– Teilnehmende ohne Vorkenntnisse beginnen automatisch in einem Kurs auf der Stufe A1.
– Teilnehmende mit Vorkenntnissen nehmen an einem Einstufungstest (schriftlich und mündlich) nach Voranmeldung teil und werden danach einer Kursstufe zugewiesen (A2, B1,B2…).
– Die Teilnehmende, die erfolgreich an einem Kurs teilgenommen haben, werden in den nächsten Kurs ohne Einstufungstest versetzt.
– Die Einschreibung erfolgt persönlich in dem Kursbüro (Raum 310). Telefonische Voranmeldung und Anmeldung über dritte Personen gilt nicht.
– Das SLZ behält das Recht, den Stundenplan und die Kursdauer eigenständig festzulegen und die Kurse den Lehrkräften zu zuweisen.
4. Umstuffung
Sollte es sich herausstellen, dass der Kurs trotz des Einstufungstests für den Kursteilnehmenden nicht ganz passend ist, hat er das Recht, sich bis zu zwei Wochen nach Kursbeginn in einen anderen Kurs umstufen zu lassen. Dabei entstehen für ihn keine Kosten.
5. Rücktrittsregelung
Der Rücktritt vom Kurs ist persönlich dem Kursbüro zu melden (Raum 310). Erst danach bekommt der Teilnehmende das Recht auf die anteilige Rückzahlung der Kursgebühr unter folgenden Regelung:
– vor Kursbeginn: die Kursgebühr wird zurückerstattet, abzüglich 10% Verwaltungspauschale. ; In Absprache mit der Leitung des SLZs kann die gezahlte Kurs- bzw. Prüfungsgebühr für das folgende Trimester bzw. für den folgenden Prüfungstermin gutgeschrieben werden.
– nach Kursbeginn: bis zu der 3. Sitzung – die Kursgebühr wird zurückerstattet, abzüglich 10% Verwaltungspauschale und Lehrwerkkosten;
– nach der 3. Sitzung: eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht mehr möglich.
Bei der Rückzahlung der Kursgebühr wird der versäumte Unterricht nicht berücksichtigt.
Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.
Bei dem Nichterscheinen zur Prüfung kann die Prüfungsgebühr innerhalb von 10 Tagen nach Prüfungstermin abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 10% erstattet werden.
6. Kursgröße
Unsere Standardkurse haben mindestens 10 Teilnehmende. In Kursen mit weniger als 10 Teilnehmern wird die Kursgebühr erhöht oder die Stundenanzahl reduziert. Die Kleingruppenkurse (unter 10 TN) können auch zusammengelegt werden. Die höchste Zahl der Teilnehmenden in dem Standardkurs ist 18. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Zahl überschritten werden.
Die Voraussetzung für die Durchführung einer Prüfung ist die benötigte Mindestanzahl von Kandidaten (4 Personen).
Das SLZ behält sich vor, einen angebotenen Kurs bzw. einen Prüfungstermin abzusagen, wenn mit Ablauf des Einschreibetermins die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.
Falls das SLZ einen Kurs bzw. einen Prüfungstermin absagt, wird dem Teilnehmenden der volle Kurs- bzw. Prüfungspreis zurückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben.
7. Teilnahmebestätigung
Der Erhalt einer Teilnahmebestätigung setzt die Teilnahme an mindestens 70% des Kurses voraus.
8. Unterrichtsausfall
An den Feiertagen findet kein Unterricht statt. Dies ist im Kursplan bereits berücksichtigt, so dass die Anzahl der UE dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wenn der Unterricht aus Gründen ausfällt, die das SLZ zu verantworten hat, müssen diese Unterrichtsstunden nach Absprache zwischen KursleiterIn und den Kursteilnehmenden nachgeholt werden.
9. Beschwerdeweg
Ansprechpartner für Beschwerden zu den vom SLZ angebotenen Kursen und Prüfungen ist die Leitung des SLZs.
Den weiteren Beschwerdeweg für Prüfungen regelt die Prüfungsordnung des Goethe-Instituts.
10. Pflichte der Kursteilnehmenden
Die Kursteilnehmenden sind verpflichtet die internen Regeln einzuhalten.
11. Haftung des SLZs Karaganda/ Höhere Gewalt
Das SLZ Karaganda haftet weder für sich noch für seine Mitarbeiter für die Nichterfüllung seiner Vertragsverpflichtungen oder Schäden, soweit diese auf höhere Gewalt, insbesondere Feuer, Wasser, Unwetter oder sonstige Naturereignisse, Explosion, Streik, Krieg, Aufruhr oder sonstige außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereiches des SLZs Karaganda Gründe zurückzuführen sind.
Davon ausgenommen sind Schäden, die vom SLZ oder seinen Mitarbeitern verursacht, bzw. durch Unachtsamkeit oder Unvorsichtigkeit provoziert wurden.
12. Datenschutz
Die Kursteilnehmenden willigen ein, dass das SLZ zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens seine Daten elektronisch erfasst und bearbeitet.
Weitere Details zur Durchführung der Prüfungen ergeben sich aus der Prüfungsordnung des Goethe-Instituts sowie den Durchführungsbestimmungen zu den einzelnen Prüfungen.
Aktuelle Informationen zu Preisen, Einschreibeterminen etc. werden auf der Webseite des SLZs veröffentlicht (www.deutsch-zentrum.com).
Stand 23.02.2024