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Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Das empfohlene Alter für die Standardkurse am SLZ Pawlodar ist mindestens 16 Jahre. Für die Kinder- und Jugendkurse gelten gesonderte Regelungen:
Deutsch mit Hans Hase – 6-7 Jahre
Kinderkurse – 8-11 Jahre
Jugendkurse – 12-14 Jahre
- Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Einschreibung aktuellen Preise, die der Homepage udes SLZ zu entnehmen sind.
- Die Lehrwerke sind in der Kursgebühr inbegriffen.
- Es gibt zwei Zahlungsmöglichkeiten: bar/Karte oder per Überweisung.
- Die Kursgebühr/Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung vollständig zu entrichten.
- Eine Ratenzahlung ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der SLZ-Leitung möglich. Eine Ratenzahlung der Prüfungsgebühr ist ausgeschlossen.
- Die Kursteilnehmenden, die einen laufenden Kurs fortsetzen möchten, bezahlen den darauf folgenden Kurs in der letzten Kurswoche, so reservieren sie ihr Platz in dem folgenden Kurs.
- In den laufenden Kurs einzusteigen ist nur nach den Einstufungstest möglich. Wichtig ist dabei die Verfügbarkeit der freien Plätze.
Die Bezahlung der Prüfungsgebühr erfolgt direkt bei der Anmeldung. Ohne Bezahlung der Prüfungsgebühr ist die Anmeldung nicht erfolgreich.
- Einschreibung und Einstufung
Die Standardkurse werden am SLZ Pawlodar im Trimester-Rhythmus (2,5 – 3 Monate) organisiert. Sie können sich persönlich oder online einschreiben.
Die A1.1- und A2.1-Kurse beginnen in der Regel vier Mal pro Jahr: im Januar, März, Juni/Juli und im September. Die Starttermine der A1.2-, A2.2 oder B1.1- und B2-Kurse sowie die Einschreibetermine erfragen Sie bitte direkt in unserem Sprachkursbüro.
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt zu den veröffentlichten Terminen. Für die Prüfungsanmeldung ist ein Personalausweis erforderlich.
- Teilnehmende ohne Vorkenntnisse beginnen automatisch einen Kurs auf der Stufe A1.
- Teilnehmende mit Vorkenntnissen nehmen an einem Einstufungstest (schriftlich und mündlich) teil und werden danach einer Kursstufe zugewiesen (А2, А2, В1, В2…). Die Einstufungstests werden vor dem Kursbeginn mit Voranmeldung durch das Sprachkursbüro durchgeführt.
- Teilnehmende, die einen Kurs am SLZ mit Erfolg (60% im Abschlusstest) abgeschlossen haben, können sich direkt in den Folgekurs einschreiben. Teilnehmenden, die den Abschlusstest nicht bestanden haben, wird angeboten, die Kursstufe zu wiederholen.
- Die Einschreibung erfolgt im Sprachkursbüro (Raum 202) (persönlich oder online).
- Die SLZ-Leitung behält sich das Recht vor, den Stundenplan und die Kursdauer eigenständig festzulegen und die Kurse den Lehrkräften zuzuweisen.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt online. Dafür wird ein Personalausweis oder Pass gebraucht.
- Teilnahme an den Prüfungen
Prüfungsteilnehmende, die verspätet oder ohne Personalausweis/Pass zur Prüfung erscheinen, werden zur Prüfung nicht zugelassen. Die Prüfungsgebühr wird nicht erstattet.
- Während der Prüfung sind Wörterbücher, Lehrwerke, eigene Notizen, Korrekturflüssigkeiten, Mobiltelefone und andere elektronische Geräte verboten. Von der Prüfung wird ausgeschlossen, wer in Zusammenhang mit der Prüfung täuscht, unerlaubte Hilfsmittel mitführt, verwendet oder sie anderen gewährt oder sonst durch sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört.
- Die Prüfungsergebnisse werden spätestens in zwei Wochen nach dem Prüfungstermin bekanntgegeben. Die Prüfungsmaterialien unterliegen der Geheimpflicht.
- Zertifikate / Teilnahmebestätigungen werden vom Goethe-Institut Kasachstan in Almaty innerhalb von 4-6 Wochen ausgestellt.
Weitere Details zur Durchführung der Prüfungen ergeben sich aus der Prüfungsordnung des Goethe-Instituts sowie den Durchführungsbestimmungen zu den einzelnen Prüfungen.
- Umstufung und Kurswechsel
Sollte es sich herausstellen, dass das Niveau des Kurses trotz des Einstufungstests für den Kursteilnehmenden nicht passend ist, hat er das Recht, sich bis zu zwei Wochen nach Kursbeginn in einen anderen Kurs umstufen zu lassen oder den Kurs zu wechseln. Dabei entstehen für ihn keine Kosten.
- Kursgröße
Unsere Standardkurse haben mindestens 10 und höchstens 16 Teilnehmende. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Zahl überschritten werden. In Kursen mit weniger als 10 Teilnehmenden wird die Kursgebühr erhöht oder die Stundenanzahl reduziert. Mehrere Kleingruppenkurse (unter 10 TN) können auch zusammengelegt werden
Bei den Prüfungen liegt die Mindestanzahl bei zwei Teilnehmenden.
Das SLZ behält sich das Recht vor, einen angebotenen Kurs bzw. einen Prüfungstermin abzusagen, wenn mit Ablauf des Einschreibetermins die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Falls das SLZ einen Kurs bzw. einen Prüfungstermin absagt, wird dem Teilnehmenden der volle Kurs- bzw. Prüfungspreis zurückerstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.
- Rücktrittsregelung
Der Teilnehmende hat den Kursrücktritt persönlich oder telefonisch im Sprachkursbüro (Raum 202) zu melden. Erst ab diesem Zeitpunkt hat er das Recht auf eine Erstattung der Kursgebühr unter folgenden Regelungen:
- vor Kursbeginn: die Kursgebühr wird vollständig zurückgezahlt oder kann für den nächsten Kurs gutgeschrieben werden;
- nach Kursbeginn bis zur 3. Sitzung: die Kursgebühr wird zu 90% zurückerstattet, abzüglich der Lehrwerkkosten;
- nach der 3. Sitzung: es werden 90% der Restsumme ab dem Kursrücktritt (mit Abzug der Lehrwerkkosten) ausgezahlt.
- Nach Ablauf der Hälfte eines Kurses (50%) ist eine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr nicht mehr möglich. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.
Beim Rücktritt von der Prüfung nicht später als 5 Arbeitstage vor dem Prüfungstermin wird die Prüfungsgebühr abzüglich der Verwaltungspauschale von 25% innerhalb von 10 Arbeitstagen zurückerstattet.
Wird der Teilnehmende von der Prüfung ausgeschlossen oder ist der Teilnehmende zur Prüfung ohne Vorabmeldung nicht erscheinen, wird die Prüfungsgebühr nicht erstattet.
- Teilnahmebestätigung
Der Erhalt einer Teilnahmebestätigung setzt die Teilnahme an mindestens 70% des Kurses voraus.
- Unterrichtsausfall
An Feiertagen findet kein Unterricht statt. Dies ist im Kursplan bereits berücksichtigt, sodass die Anzahl der UE dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wenn der Unterricht aus Gründen ausfällt, die das SLZ zu verantworten hat, müssen diese Unterrichtsstunden nach Absprache zwischen KursleiterIn und den Kursteilnehmenden nachgeholt werden.
- Beschwerdeweg
Ansprechpartner für Beschwerden zu den vom SLZ angebotenen Kursen und Prüfungen ist die Leitung des SLZ. Den weiteren Beschwerdeweg für Prüfungen regelt die Prüfungsordnung des Goethe-Instituts.
- Pflichten der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden müssen die vom Zentrum festgelegten internen Vorschriften befolgen.
- Haftung des SLZ Pawlodar / Höhere Gewalt
Das SLZ Pawlodar haftet nicht, wenn es seine Vertragsverpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann. Dazu zählen: Feuer, Überschwemmungen, Unwetter oder sonstige Naturereignisse, Explosionen, Streik, Krieg, Unruhen oder andere Umstände, die nicht im Verantwortungs-/Einflussbereiches des SLZ liegen. Das SLZ haftet ebenfalls nicht, wenn aufgrund der oben genannten Gründe Schäden entstehen sollten.
Davon ausgenommen sind Schäden, die vom SLZ oder seinen Mitarbeitern verursacht bzw. durch Unachtsamkeit oder Unvorsichtigkeit provoziert wurden.
- Datenschutz
Die Kursteilnehmenden willigen ein, dass das SLZ zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens im Bereich Kurse und Prüfungen ihre Daten elektronisch erfasst und bearbeitet.
Aktuelle Informationen zu Preisen, Einschreibeterminen, etc. werden auf der Webseite des SLZ veröffentlicht (www.deutsch-zentrum.com).